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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (all-about-music) über die Internetseite www.klavierhaus-rhein-ruhr.de/ schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.


Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.


Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("kaufen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen

(1) Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Abonnement-Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit. Wird der Vertrag nicht 3 Wochen vor Vertragsende (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist geregelt ist) von einer der Parteien in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um die vereinbarte Grundlaufzeit. Beträgt die Grundlaufzeit mehr als ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jedoch jeweils nur um ein Jahr.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 4 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
 

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
 

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 6 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in  Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, sind bei gebrauchten Waren die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
 
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(5) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:


- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.





II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

all-about-music
Am Waldthausenpark 1-9
45127 Essen
Deutschland
Telefon: +4920156210
E-Mail: info@klavierhaus-rhein-ruhr.de



Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.


Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch .

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf.

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

9. Vertragslaufzeit / Kündigung

Informationen zur Laufzeit des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in der Regelung "Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.

letzte Aktualisierung: 01.01.2022

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Allgemeine Geschäftsbedigungen über mietrechtliche Vertragsbeziehungen

A. Bestimmungen  über  die  mietrechtlichen  Vertragsbeziehungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeine Verpflichtungen des Mieters
a. Der  Mietgegenstand  ist  vom  Mieter  pfleglich  zu  behandeln  und  entsprechend  der  Pflegeanweisungen  des  Herstellers  und/oder  des  Vermieters  zu  pflegen und  gegen  Beschädigung  zu  schützen.  Insbesondere  ist  der  Mieter  verpflichtet,  den  Mietgegenstand  nicht  unsachgemäß  zu  lagern,  z.B.  in  der  Nähe  von  Wärmequellen,  in  direkter  Sonneneinstrahlung  oder  in  zu  trockenen  oder  feuchten Räumen.
b. Der  Mieter  ist  vorbehaltlich  der  Geltung  der  entgeltlichen  Haftungsfreistellung  nach  Ziff.  II.2  ver  pflichtet,  die  auf  Grund  seines  Verschuldens  not  wendig gewordenen Reparaturen sach- und fachgemäß  unter  Verwendung  von  Originalersatzteilen oder – mit Zustimmung des Vermieters – mit  gleichwertigen  Ersatzteilen  durch  einen  geeigneten  Meisterbetrieb  auf  seine  Kosten  vornehmen  zu  lassen.  Im  Falle  der  Beauftragung  des  Musikhauses  Rhein Ruhr  ist  dem  Vermieter  der  Ein  wand  verwehrt,  dass  dem  beauftragten  Meister  betrieb die erforderliche Eignung fehlte.
c. Mitteilungen  und  Erklärungen,  die  nach  diesen  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  oder  nach  dem jeweiligen Mietvertrag schriftlich abzugeben  sind,  können  auch  per  E Mail  oder  per  Telefax  vorgenommen werden.
d. Der  Mieter  ist  nicht  berechtigt,  ohne  vorherige  schriftliche Zustimmung des Vermieters Veränderungen  des  Mietgegenstandes,  insbesondere  An- und  Einbauten,  vorzunehmen  sowie  Kennzeichnungen,  die  vom  Vermieter  angebracht  wurden,  zu entfernen.
e. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung  oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand  geltend  machen,  so  ist  der  Mieter  verpflichtet,  dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu  all about music GMBH Stand 17.05.2016  erstatten  und  den  Dritten  hiervon  schriftlich  zu  benachrichtigen.
2. Benachrichtigung  bei  Änderung  der  Bankverbindung
Sollte  der  Mieter  beabsichtigen,  seine  Bankverbindung  zu ändern,  so  ist er  verpflichtet,  dies dem Ver  mieter  mindestens  4  Wochen  vorher  anzuzeigen.  Kosten, die dem Vermieter durch eine Rücklastschrift  aus diesem oder einem anderen Grund entstehen hat  der Mieter zu tragen. Sie werden zusammen mit einer  pauschalen  Gebühr  von  €15,   erneut vom Konto  des  Mieters abgebucht.
3. Hausratversicherung des Mieters
Der  Mieter  ist  verpflichtet,  eine  ausreichende  Hausratversicherung  zu  unterhalten,  die  eine  Beschädigung  des  Mietgegenstands  im  Schadensfall  mit  abdeckt.
4. Verletzung  von  Mieterpflichten  und  Schadensersatz
a. Wird  der  Mietgegenstand  vom  Mieter  verspätet  zurückgegeben, so hat der Mieter den vereinbar  ten  Mietzins  bis  zur  Rückgabe  der  Mietsache  zu  entrichten.  Die  Geltendmachung  eines  etwaigen  darüber  hinausgehenden Schadensersatzes  bleibt  vorbehalten.  
b. Wird  der  Mietgegenstand  in  nicht  vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben, werden insbesondere  die  Mieterverpflichtungen  gemäß  Ziff.  A.I.1.  nicht beachtet, so verlängert sich die Mietzeit um  die  Zeit, die  zur  Durchführung  der  vertragswidrig  unterlassenen  Reparaturen  und  Wartungsarbeiten  unter  normalen  Verhältnissen  arbeitstechnisch erforderlich ist. 
c. Der Mieter hat die Kosten für die Beseitigung von  Mängeln  und  Beschädigungen  zu  tragen,  die  dadurch  anfallen,  dass  der  Mieter  Reparaturen  und  Wartungen  des  Mietgegenstandes  vertrags  widrig  unterlassen  hat.  Die  zur  Beseitigung  der  Mängel  und  Beschädigungen  erforderliche  Reparatur  wird  durch  einen  durch  den  Vermieter  zu  bestimmenden Meisterbetrieb ausgeführt.  d. Vorbehaltlich  des  Eingreifens  der  entgeltlichen  Haftungsfreistellung  hat  der  Mieter  bei  Abhandenkommen des  Mietgegenstands  den unter  §  1  des  Mietvertrages  genannten  Instrumentenwert  dem  Vermieter  zu  ersetzen.  Dem  Mieter  bleibt  der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht  oder  nicht  in  der  vom  Vermieter  veranschlagten  Höhe entstanden ist.  
5.  Mängel, Mängelanzeigen und Mängelbehebung
a. Pflichten des Mieters
aa. Nach Übergabe des Mietgegenstandes festgestellte  Mängel  hat  der  Mieter  dem  Vermieter  unverzüglich  nach  der  Entdeckung  schriftlich  anzuzeigen.
bb. Kosten  für  die  Behebung  von  Mängeln,  die    auf  einem  nicht  vertragsgemäßen  Umgang  mit  dem  Mietgegenstand oder auf eigenes oder dem Mie  ter  zuzurechnendes  Verschulden  zurückzuführen  sind,  trägt  der  Mieter  vorbehaltlich  des  Eingreifens der entgeltlichen Haftungsfreistellung.
cc. Ungeachtet der Regelung der Ziff. A.I.0.b.aa. trägt  der  Mieter  anteilig die  Kosten  für den Ersatz von  Verschleißteilen bis zu einem Betrag in Höhe von  10 % der Miete, die über einen Mietzeitraum von  12  Monaten  zu  entrichten  ist,  maximal  aber  EUR 50,00 pro Jahr. 
b. Pflichten des Vermieters
aa. Der  Vermieter  hat  dem  Mieter  den  Mietgegen  stand in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung  zu stellen.
bb. Der Vermieter trägt die Kosten für die Beseitigung  von Mängeln, die nicht auf Kosten des Mieters zu  beseitigen  sind.  Der  Vermieter  ist  nach  seiner  Wahl berechtigt, den Mietgegenstand in vertrags  gerechten  Zustand  zu  versetzen  oder  aber  durch  ein zumindest gleichwertiges Instrument zu ersetzen.
cc. Ist der Mietgegenstand ein Klavier/Flügel, so kann  die  vom  Vermieter  nach  Ziff.  A.I.0.b.bb.  vorzunehmende  Mängelbeseitigung  am  Belegenheitsort des Klaviers/Flügels durchgeführt werden, so  weit dies möglich ist und eine unangemessene Be  lastung  des  Mieters  dadurch  nicht  veranlasst  ist.  Andernfalls ist der Mietgegenstand auf Kosten des  Vermieters  in  die  Geschäftsräume  des  durch  ihn  für die Reparatur bestimmten Meisterbetriebs zu  verbringen.  In  allen  anderen  Fällen  ist  die  Mängelbeseitigung  in  den  Geschäftsräumen  des  Musikhauses  Rhein Ruhr  vorzunehmen.  Der  Mieter  hat  den  Mietgegenstand  hierzu  beim  Musikhaus  Rhein Ruhr abzuliefern.
c. Gebrauchsspuren
Bei  Gebrauchtinstrumenten  stellen  normale  Gebrauchsspuren,  die  die  Funktion  und  Klang  des  Instrumentes nicht beeinträchtigen, keinen Mangel dar.
5. Haftung des Vermieters
a. Die  vertragliche  Verpflichtung  des  Vermieters  beschränkt  sich  auf  die  Überlassung  der Mietsache in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe  an  den  Mieter gemäß dem Übergabeprotokoll  befindet.  Weitergehende  Verpflichtungen  hinsichtlich  der  Beschaffenheit  der  Mietsache,  insbesondere im Hinblick auf den durch den Mieter  beabsichtigten  Verwendungszweck,  über  nimmt der Vermieter nicht.
b. Die  Haftung  des  Vermieters  ist  auf  Vorsatz  und  grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder die  Verletzung  vertragswesentlicher  Pflichten  vor  liegt.
6. Ordentliche und außerordentliche Kündigung
a. Das  Recht  des  Mieters  wie  auch  des  Vermieters  zur  außerordentlichen  Kündigung  aus  wichtigem  Grund bleibt unberührt.
b. Ein wichtiger Grund für den Vermieter zur außer  ordentlichen  Kündigung  liegt  insbesondere  dann  vor,  wenn  der  Mieter  sich  mit  einer  Zahlung  in  Höhe von mehr als zwei Monatsmieten in Verzug  befindet  oder  gegen  weitere  wesentliche  Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verstößt.
c. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
7. Rückgabe des Instrumentes
a. Soweit es sich bei dem Mietgegenstand nicht um  ein  Klavier/einen  Flügel  handelt,  ist  der  Mieter  verpflichtet,  den  Mietgegenstand  bis  zum  Ende  der Vertragslaufzeit innerhalb der Öffnungszeiten  im  Musikhaus  Rhein Ruhr  gereinigt  zurückzugeben.  Bei  Nichtbeachtung  der  Reinigungsverpflichtung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von €  25, erhoben.
b. Der  Mieter  ist  verpflichtet,  den  Mietgegenstand  im  gleichen  Zustand  zurückgegeben,  wie  er  ihn  erhalten  hat  (siehe  Übergabeprotokoll).  Verschleißerscheinungen, die aus einer dem Mietzeitraum  entsprechenden  gewöhnlichen  Benutzung  resultieren, sind davon nicht betroffen. Die Rückgabe  wird  im  Rücknahmeprotokoll  dokumentiert  und  ist  von  Mieter  und  Vermieter  durch  Unterschrift zu bestätigen.
II. Sonderbestimmungen
1. Klavier/Flügel als Mietgegenstand
Ist  der  Mietgegenstand  ein  Klavier  oder  ein  Flügel,  gelten  ergänzend  nachfolgende  Sonderbestimmungen für das Mietverhältnis:
a. Besondere Verpflichtungen des Mieters
aa. Neben  der  allgemeinen  Pflicht  des  Mieters,  den  Mietgegenstand pfleglich zu behandeln,  trifft den  Mieter  die  Pflicht,  den  Mietgegenstand  nicht  in  Räumen  zu  lagern,  in  denen  die  Luftfeuchtigkeit  weniger  als 40%  oder  mehr  als 60%  beträgt.  Der  Mieter wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere  eine  zu  niedrige  Luftfeuchtigkeit  im Extrem  fall  zu  einem  Totalschaden  des  Instruments  führen kann.
bb. Der  Mieter  ist  verpflichtet  den  Mietgegenstand  einmal  jährlich  vom  Musikhaus  Rhein Ruhr  kostenpflichtig  zum  aktuellen  Preis  für  Wartungsar  beiten  (vgl.  aktuelles  Preis   und  Leistungsverzeichnis)  stimmen/warten  zu  lassen  oder  den  Nachweis  über  eine  entsprechende  Wartung  durch  einen  anderen  Meisterbetrieb  für  Klavier /  Flügelbau zu erbringen.
b. Benachrichtigung bei Umzug
Sollte der Mieter beabsichtigen, den Standort des  Mietgegenstandes wegen Umzug o.Ä. zu verlegen,  so  ist  er  verpflichtet,  dieses  dem  Vermieter  mindestens  3  Wochen  vorher  schriftlich  anzuzeigen.  Im  Falle  der  Standortverlegung  des  Mietgegen  standes wird der Transport des Mietgegenstandes  vom  Vermieter  organisiert.  Die  entstehenden  Transportkosten trägt der Mieter. Sollte der Mieter  den  Transport  selber  beauftragen  wollen,  so  ist  eine  Genehmigung  des  Vermieters  von  der  Vorlage  einer entsprechenden  Transportversicherung abhängig.
c. Transport des Mietgegenstandes
aa. Der  Mieter  trägt  die  Transportkosten  ab  dem  Absendeort  des  Mietgegenstandes  sowie  die  Transportkosten  der  Rücklieferung  des  Mietgegenstandes zum vereinbarten Rückgabeort.
bb. Wünscht  der  Vermieter  die  Rücklieferung  an  einen  anderen  Ort  als  den  vereinbarten  Rückgabeort, hat der Mieter höchstens die Transport  kosten  der  Rücklieferung  nach  dem  vereinbarten  Rückgabeort  zu  tragen.  Ersparte  Transportkosten  kommen dem Mieter zugute.
cc. Hat der Vermieter den Rücktransport des Mietgegenstandes  zu  vertreten,  so  trägt  er  auch  die  Transportkosten  für  Rücklieferung  und  Wieder  transport des Mietgegenstandes zum Vertragsort.  dd. Versäumt  der  Mieter  einen  vereinbarten Anlieferungstermin,  ist  der  Vermieter  berechtigt,  70%  der vereinbarten Transportkosten für die  vergebliche Anfahrt zu berechnen. Für den Fall, dass der  Beginn  der  Mietdauer  durch  die  Übergabe  des  Mietgegenstandes bestimmt ist, bleibt bei schuldhafter  Versäumnis  des  Liefertermins  durch  den  Mieter  das  Datum  des  Liefertermins  für  den  Beginn  der Mietdauer  maßgeblich,  unabhängig  da  von, ob der Mietgegenstand tatsächlich zu einem  späteren  Zeitpunkt  übergeben  wird. Dem  Mieter  bleibt  der Nachweis  vorbehalten,  dass  die  Trans  portkosten nicht oder nicht in der vom Vermieter  veranschlagten Höhe entstanden sind.
d. Rückgabe des Mietgegenstands  Der  Vermieter  vereinbart  mit  dem  Mieter  nach  Ein  gang  dessen  Kündigung  einen  Termin  für  den  Rücktransport  des  Mietgegenstandes  zum  Musikhaus  Rhein Ruhr  oder  einen  anderen  vereinbarten  Rückgabeort  und  berechnet  die  dafür  anfallenden  Trans  portkosten.
2. Entgeltliche Haftungsfreistellung 
Mit  der  entgeltlichen  Haftungsfreistellung  wird  eine  Inanspruchnahme des Mieters im Falle von Beschädigungen  und  Abhandenkommen  des  Mietgegenstan  des,  die  auf  Fahrlässigkeit  des  Mieters  beruhen,  auf  10%  des  vereinbarten  Instrumentenwertes  begrenzt  („Selbstbehalt“);  eine  darüber  hinausgehende  Inanspruchnahme des Mieters ist ausgeschlossen.  Im  Rahmen  von  Mietkaufverträgen  dient  der  Anteil  der  Mietzahlungen,  die  im  Falle  der  Ausübung  der  Kaufoption nicht auf den Kaufpreis anzurechnen sind,  als  Entgelt  für  die  Haftungsfreistellung.  Bei  Mietverträgen  ohne  Kaufoption,  kann  die  Haftungsfreistellung  gegen  Zahlung  eines  zusätzlichen  Entgelts  vereinbart werden.  Die Haftung des Mieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit  bleibt  von  der  Haftungsfreistellung  unberührt.
B. Bestimmungen  über  das  kaufrechtliche  Mängelgewährleistungsrecht
Übt  der  Mieter  im  Falle  eines  Mietkaufvertrags  die  Kaufoption  aus,  so  bestimmen  sich  die  kaufrechtlichen  Mängelgewährleistungsrechte  nach  Maßgabe  der nachfolgenden Bestimmungen:
I. Die  vereinbarte  Beschaffenheit  des  Miet   bzw.  Kaufgegenstandes  bestimmt  sich  nach  dem  Zustandsprotokoll.  Jede  Vertragspartei  erhält  eine  Ausfertigung  des  von  jeder  Vertragspartei  unter  Angabe  des Datums  und  des  Ortes  (Anschrift)  zu  unterzeichnenden Zustandsprotokolls.
II. Der Mieter hat dem Vermieter einen Mangel des  Kaufgegenstandes  unverzüglich  nach  seiner  Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
III. Zugunsten  des  Mieters  gilt  die  Vermutung,  dass  ein  Mangel,  der  innerhalb  von  zwölf  Monaten  nach  Übergabe  entdeckt  wird,  bereits  bei  Über  gabe  bestand.  Als  Übergabe  gilt  der  Zeitpunkt  in  dem Mieter und Vermieter das Zustandsprotokoll  ausfertigen  und  der  Mietgegenstand  sich  im  Be  sitz des Mieters befindet.
IV. Die  Ansprüche  des  Mieters  wegen  Mängeln  des  Mietgegenstandes  verjähren  innerhalb  eines  Jah  res nach Übergabe gemäß vorstehender Ziffer III.  Satz 2, soweit nicht die Garantie gemäß C greift.
V. Die  Haftung  des  Vermieters  auf  Schadensersatz  wird  insoweit  ausgeschlossen,  wie  der  Vermieter  hierfür  nicht  eine  Garantie  schriftlich  übernommen oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.  Die  Haftung  des  Vermieters  auf  Schadensersatz  bleibt gleichwohl und gleich aus welchem Rechts  grund bestehen für solche Schadensersatzansprüche,  die  daraus  resultieren,  dass  der  Vermieter,  sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe  eine  vorsätzliche  oder  grob  fahrlässige  Pflichtverletzung  begangen  hat.  Selbiges  gilt  für  Schadensersatzansprüche, die  aus  der  Verletzung  des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit resultieren.  Der  Haftungsausschluss  gilt  auch  nicht  für  Schadensersatzansprüche  wegen  Verletzung  einer  wesentlichen  Pflicht  aus  dem  Vertragsverhältnis.
C. Garantie  
I. Im  Falle  der  Ausübung  der  Kaufoption  garantiert  der  Vermieter  vorbehaltlich  der  Beachtung  der  Mieterpflicht  gemäß  Ziff.  A.II.1a.  Mangelfreiheit  hinsichtlich der Mechanik.
II. Im  Falle  einer  Garantieverletzung  trägt  der  Vermieter  die  Kosten  der  Herstellung  des  garantierten Zustandes des Mietgegenstandes.
III. Der  Garantiezeitraum  beginnt  mit  der  mietvertraglichen  Überlassung  des  Mietgegenstandes  an  den Mieter und beträgt fünf Jahre, wenn Mietgegenstand  ein  Klavier/Flügel  ist.  Für  alle  sonstigen  Instrumente  beträgt  der  Garantiezeitraum  zwei  Jahre ab Überlassung des Mietgegenstandes. Un  abhängig  von  der  Art  des  Mietgegenstandes  beträgt  der  Garantiezeitraum  jedoch  mindestens  zwölf Monate ab Eigentumsübergang.
IV. Ist Mietgegenstand ein Klavier/Flügel und hat der  Mieter  es  pflichtwidrig  unterlassen,  die  Pflichten  nach  Ziff.  A.  II.  .1.  .a.  während  des  Garantiezeitraumes  zu  erfüllen,  ist  der  Vermieter  zur  Erbringung der Garantieleistung nicht verpflichtet.
D. Schlussbestimmungen
I. Erfüllungsort  für  alle  Verbindlichkeiten  beider  Vertragsparteien  ist  Essen,  soweit  der  Mieter  Kaufmann,  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechts  oder  öffentlich rechtliches  Sondervermögen ist.
II. Ist  der  Mieter  Kaufmann,  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechts  oder  öffentlich rechtliches  Sondervermögen  oder  hat  der  Mieter  keinen  all  gemeinen  Gerichtsstand  im  Inland  oder  hat  der  Mieter  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder  ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts  ort  im  Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht  bekannt, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem  Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten Essen.
III. Soweit  einzelne  Bestimmungen  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  unwirksam  sein  sollten,  wird  hierdurch  die  Gültigkeit  des  Vertrages  und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im  Übrigen nicht berührt.
IV. Änderungen  des  Mietverhältnisses  bedürfen  der  Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses  Schriftformerfordernisses  selbst.  Mündliche  Vereinbarungen  wurden  nicht  getroffen. 

    Gehäuse
  • A+ Sehr gut erhalten oder neu lackiert
  • A kleinere Gebrauchsspuren, nur bei genauerer Betrachtung zu erkennen
  • B+ kleinere Kratzer oder nicht offensichtliche Beschädigungen
  • B kleinere Beschädigungen (nicht mehr als 10)
  • C kleinere Beschädigungen (mehr als 10)
  • D wesentlich größere Oberflächenschäden, renovierungsbedürftig
  • Tasten
  • A+ sehr gut erhalten oder neu belegt
  • A kleinere Gebrauchsspuren, nur bei genauerer Betrachtung zu erkennen
  • B+ kleinere Kratzer oder nicht offensichtliche Beschädigungen
  • B fühlbare Oberflächenveränderungen, nicht mehr als 5 Tasten betroffen
  • C fühlbare Oberflächenveränderungen, mehr als 5 Tasten betroffen
  • D Tasten sind reparaturbedürftig
  • Mechanik
  • A+ neu einregulierte Markenmechanik (Renner, Yamaha oder vergleichbar), erstklassiges Spielgefühl, optisch  guter Zustand
  • A neu einregulierte Markenmechanik (Renner, Yamaha oder vergleichbar), erstklassiges Spielgefühl, leichte  Verfärbungen  und/oder Gebrauchsspuren
  • B+ neu einreguliert, gutes Spielgefühl
  • B neu einreguliert, Spielgefühl leicht beeinträchtigt
  • C nicht nachreguliert
  • D Reparaturbedürftig
  • Resonanzboden
  • A+ sehr guter Zustand
  • A sehr guter Zustand; optische Mängel, in einem nicht sichtbaren Bereich; kein Einfluss auf Klang und Spiel
  • B+ einer oder mehrere Resonanzbodenrisse, bereits fachmännisch repariert; kein Einfluss auf Klang und Spiel
  • B einer oder mehrere Resonanzbodenrisse, Klang wird nicht beeinflusst
  • C einer oder mehrere Resonanzbodenrisse, Klang wird unwesentlich beeinflusst
  • D einer oder mehrere Resonanzbodenrisse, Klang wird beeinflusst
  • Hammerköpfe
  • A+ Spielspuren durch Abschleifen beseitigt oder Hammerköpfe erneuert
  • A leichte Einspielspuren, die den Klang nicht beeinflussen
  • B+ Einspielspuren, die den Klang leicht beeinflussen
  • B abgespielt, müssen aber noch nicht abgeschliffen werden
  • C abgespielt und müssen abgeschliffen werden
  • D abgespielt und müssen erneuert werden
  • Stimmwirbel
  • A+ fester Sitz, sehr guter Zustand, Klavier ist auf Kammerton gestimmt
  • A fester Sitz, optisch leicht beeinträchtigt, Klavier ist auf Kammerton gestimmt
  • B+ fester Sitz, leicht oxidiert, Klavier ist auf Kammerton gestimmt
  • B ausreichender Sitz, Klavier nicht auf Kammerton stimmbar
  • C Einzelne müssen erneuert werden, deren Stimmhaltung nicht gewährleistet ist
  • D müssen erneuert werden, Stimmhaltung nicht gewährleistet